Die CDU hat bei der Bundestagswahl in Niedersachsen die SPD deutlich als stärkste Kraft verdrängt. Während die Sozialdemokraten von Ministerpräsident Stephan Weil ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl im Land verzeichnen, feiert die AfD ihren bislang besten Wert.
Die CDU erhielt 28,1 Prozent der Zweitstimmen. Auf Rang zwei folgt die SPD mit 23,0 Prozent, auf Platz drei die AfD mit 17,8 Prozent und dahinter die Grünen (11,5 Prozent), Linke (8,1 Prozent), FDP (4,1 Prozent) und BSW (3,8 Prozent). Die Wahlbeteiligung lag mit 83,4 Prozent deutlich höher als 2021 (74,7 Prozent).
Auf der Karte werden die Wahlkreise nach der Partei mit den meisten Stimmen eingefärbt (Zweitstimme): je dunkler die Farbe, desto stärker das Ergebnis. Per Klick/Tap auf die Bereiche oder per Ortssuche erscheinen sämtliche Werte des entsprechenden Gebietes. Dabei werden auch namentlich alle Direktkandierenden mit ihrem Ergebnis gezeigt (Erststimme). Zusätzlich finden Sie folgend die Ergebnisse Zweitstimmen-Ergebnisse der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden unserer Region.
Der neue Bundestag wird deutlich kleiner. Nach der nun greifenden Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition werden dort exakt 630 Abgeordnete sitzen. 65 Sitze sind für Niedersachsen reserviert, neun Sitze weniger zuvor besetzt waren. Der Bundestag war bei den zurückliegenden Wahlen immer weiter angewachsen – beim letzten Mal bis auf die Rekordzahl von 736 Sitzen, obwohl die Standardgröße des Parlaments eigentlich bei 598 lag. Grund für diesen XXL-Bundestag waren sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese entfallen nun vollständig.
Das neue Verfahren kann dazu führen, dass Direktkandidierende per Erststimme zwar den Wahlkreis gewinnen, letztlich aber nicht in den Bundestag einziehen - wenn ihre Partei nicht ausreichend Sitze im Land errungen hat. In Niedersachsen hat es niemanden getroffen.
Nach wie vor gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Und auch die sogenannte Grundmandatsklausel: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen errungen hat, zieht sie ein. Auch für Vereinigungen nationaler Minderheiten gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht.
Und wie geht es nun weiter? Spätestens einen Monat nach dieser Wahl nimmt der neu zusammengesetzte Bundestag seine Arbeit auf - das wäre der 25. März. Die Frist wird normalerweise voll ausgeschöpft. Laut Grundgesetz endet die Amtszeit der alten Regierung mit dieser konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags.
Jedoch kann der Bundespräsident die Regierungsmitglieder bitten, ihr Amt bis zur Ernennung der Nachfolge geschäftsführend weiter auszuüben - so war es bisher auch immer. Der neue Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin werden vom Bundestag gewählt, und zwar auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Eine Frist, wie schnell dies nach der Wahl zu passieren hat, gibt es nicht.